Wer bezahlt die Einspeisevergütung?
- Hanna Meichtry

- 23. Dez. 2024
- 4 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 23. Dez. 2024
Thema: "Wie die Schweiz die Energiewende finanziert: Akteure und Mechanismen der Einspeisevergütung".

Die Einspeisevergütung (auch als Einspeisevergütungssystem oder Feed-in-Tariff bekannt) ist ein zentrales Instrument der schweizerischen Energiepolitik. Sie wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern und die Energiewende voranzutreiben. In der Schweiz sind verschiedene Akteure und Mechanismen für die Finanzierung dieser Vergütungen verantwortlich, darunter die KEV, die EVS, die EIV und Pronovo. Dieser Bericht erläutert die wichtigsten Institutionen und deren Rolle bei der Finanzierung der Einspeisevergütung.
1. Hintergrund der Einspeisevergütung
Die Einspeisevergütung wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Energien in der Schweiz zu unterstützen und die nationale Energieversorgung auf nachhaltigere Quellen umzustellen. Die Grundlage bildet die Energiestrategie 2050 des Bundes, die auf einen langfristigen Ausstieg aus der Kernenergie und den Ausbau erneuerbarer Energien setzt. Ein zentrales Element dieser Strategie ist der Ausbau von Photovoltaik, Windkraft, Wasserkraft und Biomasse (Quelle).
Im Rahmen dieser Strategie erhalten Betreiber erneuerbarer Energieanlagen eine Vergütung für die Einspeisung von Strom ins öffentliche Netz.
2. KEV – Kostendeckende Einspeisevergütung
Die KEV (kostendeckende Einspeisevergütung) stellt das zentrale Finanzierungsinstrument für erneuerbare Energieanlagen in der Schweiz dar. Sie wurde 2009 eingeführt, um die Produktionskosten für erneuerbaren Strom zu decken und damit den Ausbau dieser Energiequellen zu fördern. Betreiber von erneuerbaren Energieanlagen, wie Solar- oder Windkraftwerken, erhalten eine garantierte Vergütung für den eingespeisten Strom.
Die KEV wird durch einen Fonds finanziert, der von den Stromverbrauchern der Schweiz gespeist wird. Diese Zahlungen erfolgen über die Stromrechnung von Haushalten und Unternehmen, wobei es sich um eine Umlage handelt, die in den Strompreis integriert ist. „Ab 2018 gilt für die Unterstützung der Produktion erneuerbarer Energien ein neues System. Neu eingeführt wurden unter anderem eine geänderte Einspeisevergütung mit Pflichten zur Direktvermarktung, Investitionsbeiträge sowie eine Marktprämie für die Grosswasserkraft. Zur Unterstützung wird solidarisch ein Netzzuschlag von 2,3 Rp./kWh von allen Endverbrauchern erhoben. Die maximale Höhe des Zuschlags wird vom Bundesrat unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben festgelegt“ (Quelle).
Das System sorgt dafür, dass die Kosten für den Ausbau erneuerbarer Energien gerecht verteilt werden und nicht nur von den direkt betroffenen Sektoren getragen werden. Der Bund und die Energiebranche überwachen die Entwicklung des KEV-Systems und passen die Vergütungen je nach Marktlage und technologischen Fortschritten an. Diese Finanzierungsmethode wurde im Rahmen der Energiestrategie 2050 weiterentwickelt, um den Übergang zu einer CO2-neutralen und nachhaltigen Energiezukunft zu gewährleisten.
3. EVS – Einspeisevergütungssystem
Das Einspeisevergütungssystem (EVS) ist ein Förderprogramm zur Unterstützung erneuerbarer Energien, das den Einspeisebeitrag für erzeugten Strom vierteljährlich auszahlt. Die Höhe der Vergütung wird anhand von Referenzanlagen festgelegt, die nach Technologie und Leistungsklasse kategorisiert werden. Der durch EVS-Anlagen produzierte Strom wird in der Stromkennzeichnung als geförderter Strom ausgewiesen. Aktuell erhalten etwa 12'100 Photovoltaikanlagen, rund 670 Wasserkraftanlagen, mehr als 40 Windenergieanlagen und etwa 320 Biomasseanlagen eine Einspeisevergütung. Zudem haben mehr als 60 Wasserkraft-, 420 Windkraft-, 30 Biomasse- und drei Geothermieprojekte eine Förderzusage erhalten und werden nach Inbetriebnahme ebenfalls durch das EVS gefördert (Quelle: BFE Medienmitteilung).
Der Referenzmarktpreis, der 2022 einen Anstieg erlebte, führte zu einer markanten Anpassung der ausgezahlten Fördergelder im Rahmen des Programms. Wenn der Referenzmarktpreis für eine geförderte Anlage den Vergütungssatz übersteigt, wird der überschüssige Betrag, insbesondere bei Anlagen in der Direktvermarktung, dem Betreiber in Rechnung gestellt. Pronovo hat Lösungsansätze beschrieben, um diesem Problem entgegenzuwirken (Quelle).
4. EIV – Einmalvergütung
Mit der Einmalvergütung erhalten Betreiber von Photovoltaikanlagen, sowohl private als auch gewerbliche, einen einmaligen Investitionsbeitrag, der die finanzielle Belastung für die Errichtung und den Betrieb der Anlagen mindern soll. Diese Einmalvergütungen werden in der Schweiz im Rahmen verschiedener Programme angeboten, die sich nach der Grösse und Leistung der Photovoltaikanlage richten. Es gibt drei Hauptkategorien von Einmalvergütungen für Photovoltaikanlagen:
Einmalvergütung für kleine Photovoltaikanlagen (KLEIV): Diese Vergütungsform gilt für Anlagen mit einer Leistung von weniger als 100 kWp. Sie richtet sich an kleinere Betreiber, die mit geringeren Kapazitäten in die Photovoltaikproduktion einsteigen möchten. Ziel dieser Förderung ist es, den Ausbau dezentraler, kleinteiliger Solarenergie zu unterstützen und die Energiewende im kleineren Rahmen voranzutreiben.
Einmalvergütung für große Photovoltaikanlagen (GREIV): Diese Kategorie umfasst Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 100 kWp oder mehr. Solche grösseren Anlagen erfordern eine höhere Anfangsinvestition und profitieren daher von einer höheren Einmalvergütung. Diese Förderung unterstützt den Ausbau grösserer Solarparks und gewerblicher Photovoltaikanlagen, die einen grösseren Beitrag zur nachhaltigen Energieproduktion leisten.
Hohe Einmalvergütung (HEIV): Diese Vergütung ist für Photovoltaikanlagen mit einer Leistung von 2 kW bis 149,99 kW vorgesehen, die keinen Eigenverbrauch des erzeugten Stroms haben. Anlagen, die ausschließlich Strom ins Netz einspeisen, erhalten in dieser Kategorie eine höhere Einmalvergütung, um die höhere wirtschaftliche Tragweite und den geringeren Eigenverbrauch auszugleichen.
5. Pronovo
Pronovo ist eine Tochtergesellschaft von Swissgrid und übernimmt eine zentrale Rolle in Zusammenhang mit der KEV, EVS und EIV. Die Hauptaufgabe von Pronovo ist es, die administrativen Aufgaben rund um das Vergütungssystem zu koordinieren. Dazu gehört unter anderem die Verwaltung der Anträge auf Einspeisevergütungen sowie die Auszahlung der Vergütungen an die Betreiber erneuerbarer Energieanlagen.
Pronovo ist auch dafür verantwortlich, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und des Strommarktgesetzes zu gewährleisten und die effiziente Verteilung der KEV-Mittel sicherzustellen. Dabei arbeitet Pronovo eng mit der Eidgenössischen Elektrizitätskommission (ElCom) zusammen, die die Einhaltung der Marktbedingungen überwacht.
6. Fazit
Die Finanzierung der Einspeisevergütung in der Schweiz erfolgt hauptsächlich durch die Stromverbraucher, die über eine Umlage auf ihrer Stromrechnung zur Finanzierung der KEV beitragen. Sowohl die KEV als auch das EVS werden von Pronovo verwaltet und administriert. Diese Mechanismen stellen sicher, dass der Ausbau erneuerbarer Energien finanziell unterstützt wird, wobei die Verantwortung für die Kosten auf die gesamte Gesellschaft verteilt wird. Das System trägt dazu bei, dass die Energieziele der Schweiz, wie sie in der Energiestrategie 2050 festgelegt sind, erreicht werden können, und leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung einer nachhaltigen Energiezukunft.
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